§6
EEG§6-Beteiligungsmonitor
Datenstand · EEG-Jahresabrechnung 2024

Wie stark profitieren Kommunen vom EEG-Ausbau?

Der EEG§6-Beteiligungsmonitor visualisiert je Verteilnetzbetreiber, welcher Anteil der ausgezahlten Marktprämien als freiwillige finanzielle Beteiligung an Standortkommunen (§ 6 EEG 2023) bei Gemeinden ankommt.

Verteilnetzbetreiber
in der Auswertung
VNB mit §6-Zahlung
Marktprämie 2024
Summe aller VNB
§6-Auszahlungen 2024
Karte

§6-Anteil je Verteilnetzgebiet

Fahren Sie über die Netzgebiete für Details. Grün = hoher Beteiligungsanteil, rot = niedrig oder null. Polygone sind Näherungen der Netzgebiete; mehrere VNB können dasselbe Postleitzahlgebiet bedienen.

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Methodik · Was wird angezeigt

Eine erste Indikation, kein endgültiger Beteiligungsindex

Wissenschaftlich fundiert vereinfacht: Wir setzen die §6-Zahlungen ins Verhältnis zur Marktprämie — als Proxy für die Beteiligungsintensität.

Errechneter Wert

Anteil §6 an Marktprämie = §6-Zahlung 2024 ÷ Marktprämie 2024. Beide Werte stammen aus derselben Tabelle (Anlage 1h) und sind je Netzbetreiber-MaStR-Nummer über alle vier ÜNB-Regelzonen aggregiert.

Inputwerte
  • Inputwert 1 — Marktprämie: Anlage 1h, Spalte (2) „Marktprämie" (EUR, 2024).
  • Inputwert 2 — § 6 EEG: Anlage 1h, Spalte (5) „Finanzielle Beteiligung von Kommunen am Ausbau" (EUR, 2024).
  • VNB-Name: Firmenname aus dem BNetzA-Datensatz EWK 2024 (Marktstammdatenregister-Nr. als Schlüssel).
Ehrliche Limitierung

Dargestellt sind ausschließlich relative finanzielle Größen aus der ÜNB-Jahresabrechnung — Marktprämie und §6-Auszahlungen. Eine wissenschaftlich saubere Bewertung der „Beteiligungsquote" müsste auf das technische Beteiligungspotenzial abstellen: also auf installierte Leistung §6-fähiger EE-Anlagen (Wind onshore, Freiflächen- und Dach-PV mit Standortkommunen im 2.500-Meter-Umkreis gem. § 6 Abs. 1 EEG 2023) aus dem Marktstammdatenregister, multipliziert mit erwarteten Jahreserzeugungsmengen, und daraus das maximal mögliche §6-Zahlungsvolumen ableiten. Erst dann lässt sich „Ist vs. Soll" seriös vergleichen. Diese Erweiterung ist geplant — die hier gezeigte Auswertung ist bewusst eine erste, transparente Indikation.

Außerdem: § 6 EEG ist für Anlagen, die ab 2023 in Betrieb gehen, faktisch verbindlich, für Bestandsanlagen freiwillig. Niedrige Werte bedeuten daher nicht automatisch „schlechte" Beteiligungspraxis, sondern können auch auf einen geringen Anteil neuer Anlagen im jeweiligen Netzgebiet hindeuten.

Ranking

Top 10 Verteilnetzbetreiber nach §6-Anteil

Gefiltert auf VNB mit Marktprämie ≥ 100.000 € (zur Reduktion statistischen Rauschens).

#Verteilnetzbetreiber§6-AnteilMarktprämie§6-Zahlung
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