Der EEG§6-Beteiligungsmonitor visualisiert je Verteilnetzbetreiber, welcher Anteil der ausgezahlten Marktprämien als freiwillige finanzielle Beteiligung an Standortkommunen (§ 6 EEG 2023) bei Gemeinden ankommt.
Fahren Sie über die Netzgebiete für Details. Grün = hoher Beteiligungsanteil, rot = niedrig oder null. Polygone sind Näherungen der Netzgebiete; mehrere VNB können dasselbe Postleitzahlgebiet bedienen.
Wissenschaftlich fundiert vereinfacht: Wir setzen die §6-Zahlungen ins Verhältnis zur Marktprämie — als Proxy für die Beteiligungsintensität.
Anteil §6 an Marktprämie = §6-Zahlung 2024 ÷ Marktprämie 2024. Beide Werte stammen aus derselben Tabelle (Anlage 1h) und sind je Netzbetreiber-MaStR-Nummer über alle vier ÜNB-Regelzonen aggregiert.
Dargestellt sind ausschließlich relative finanzielle Größen aus der ÜNB-Jahresabrechnung — Marktprämie und §6-Auszahlungen. Eine wissenschaftlich saubere Bewertung der „Beteiligungsquote" müsste auf das technische Beteiligungspotenzial abstellen: also auf installierte Leistung §6-fähiger EE-Anlagen (Wind onshore, Freiflächen- und Dach-PV mit Standortkommunen im 2.500-Meter-Umkreis gem. § 6 Abs. 1 EEG 2023) aus dem Marktstammdatenregister, multipliziert mit erwarteten Jahreserzeugungsmengen, und daraus das maximal mögliche §6-Zahlungsvolumen ableiten. Erst dann lässt sich „Ist vs. Soll" seriös vergleichen. Diese Erweiterung ist geplant — die hier gezeigte Auswertung ist bewusst eine erste, transparente Indikation.
Außerdem: § 6 EEG ist für Anlagen, die ab 2023 in Betrieb gehen, faktisch verbindlich, für Bestandsanlagen freiwillig. Niedrige Werte bedeuten daher nicht automatisch „schlechte" Beteiligungspraxis, sondern können auch auf einen geringen Anteil neuer Anlagen im jeweiligen Netzgebiet hindeuten.
Gefiltert auf VNB mit Marktprämie ≥ 100.000 € (zur Reduktion statistischen Rauschens).
| # | Verteilnetzbetreiber | §6-Anteil | Marktprämie | §6-Zahlung |
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Alle Inputwerte sind öffentlich. Reproduzierbar zu jeder Zeit.